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Spielpflicht für Verletzte

Aufgrund stagnierender Teilnahmebestätigungen für angesetzte Spieltermine der LegendenkickerInnen Gettorf hat das Management organisatorische Maßnahmen beschlossen. „Diese fördern die Motivation zur Teilnahme erheblich und tragen somit zu garantierten Spielterminen bei.“, so ein Sprecher des international angesehenen Vereins. Die vom Verein veröffentlichte Maßnahme (Arbeitstitel „Stell Dich man nich so an!“) hat folgenden Wortlaut:
„Kleine Bessuren (Schienbeinbrüche, Kreuzbandrisse, Fahrradunfälle, usw.), die bislang sowieso nicht gern gesehene Entschuldigungen für ein Fernbleiben waren, gelten für außerordentlich wichtige Spieltermine des Vereins nicht mehr. Außerordentlich wichtige Spieltermine sind die regelmäßigen, sonntäglichen Spieltermine und gemeinsame Freizeitaktivitäten wie die Teilnahme an Weihnachtsessen, Grillungen oder auch die so wichtigen, regelmäßigen Kaltschalenverköstigungen. So hat sich das Mangement dazu entschlossen, dass für SpielerInnen, die trotz der neuen Regelung nicht an den o.a. verbindlichen Terminen teilnehmen, pro ausgelassenem Termin je nach Verletzung eine Kaltschalenstrafe von 1 – 3 Flaschen berechnet wird.
Wir denken, dass wir mit dieser abschreckenden Maßnahme der unbegründeten Fluktuation entgegenwirken und freuen uns auf den nächsten „Außerordentlichen wichtigen Spieltermin!“
😉

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